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OLG Karlsruhe, 06.04.1979 - 1 Ss 399/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 2056
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.08.1982 - 4 StR 387/82
Parteikreisverband - Sachbeschädigung durch Überkleben eines Wahlplakats einer …
Das Plakat ist auch nach dem Aufbringen auf dem Plakatträger, da dieser ebenfalls im Eigentum des genannten Kreisverbandes stand, in dessen Eigentum geblieben (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1979, 2056 [OLG Karlsruhe 06.04.1979 - 1 Ss 399/78]; OLG Oldenburg Strafverteidiger 1982, 347, 348 m.weit.Nachw.). - OLG Düsseldorf, 20.01.1986 - 5 Ss 397/85 Als Verletzter einer Sachbeschädigung und damit Strafantragsberechtigter im Sinne von StGB §§ 303 Abs. 3, 77 Abs. 1 ist neben dem Eigentümer auch der zu betrachten, der sonst ein dringliches oder unmittelbar persönliches Recht an der beschädigten Sache hat und in diesem Recht durch die Tat verletzt worden ist (Vergleiche BayObLG München, 1981-01-23, RReg 3 St 168/80a, NJW 1981, 1053; Vergleiche OLG Karlsruhe, 1979-04-06, 1 Ss 399/78, NJW 1979, 2056).